Rechtsanwalt Dr. Deckers ist Lehrbeauftragter für Zivilrecht, Baurecht und Facility-Management-Recht an der Hochschule Anhalt.
Veranstaltungen Wintersemester 2011/2012
Vorlesung Grundlagen RechtDie Studierenden sollen in Grundzügen lernen, wie das deutsche Staatswesen organisiert ist. Sie sollen öffentliches vom privaten Recht unterscheiden können und wissen, welche praktischen Folgen die Unterscheidung hat. Vermittelt werden grundsätzliche Werte der Rechtsordnung (Grundrechte) und ihre Auswirkungen auf den konkreten Rechtsalltag. Die Grundzüge des Bürgerlichen Rechts sollen von den Studierenden nachvollzogen werden können.
Grundbegriffe: Recht - Moral - Sitte. Die guten Sitten im Vertragswesen. Öffentliches und privates Recht. Die staatliche Ordnung. Das BGB. Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Vertragsrecht: Vertragstypen (z.B. Kauf, Miete, Pacht, Werk, Darlehen). Abschluss, Durchführung und Beendigung von Verträgen; Grundzüge des Allgemeinen Schuldrechts (Leistungsstörungen). Recht der Sicherheiten (Bürgschaft, Pfand, Hypothek, treuhänderische Sicherheiten). Das Sachenrecht: Begriff der Sache. Immobilienrecht in Grundzügen.
Die Studierenden sollen lernen, wie die Bodennutzung im Allgemeinen gesetzlich geregelt ist. Sie sollen im Grundsatz wissen, wann eine Baugenehmigung für eine Maßnahme notwendig ist und wie und wann sie erteilt werden kann. Die Rechtsmittel und die Grundzüge des öffentlichen Nachbarrechts werden vermittelt.
Öffentliches und privates Baurecht. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Grundzüge des öffentlichen Planungsrechts: Raumordnung, Flächennutzungs- planung. Der Bebauungsplan. Die BauNVO. Bauen im nicht beplanten Bereich. Innenbereich, Außenbereich. Bauplanungsrecht: Die Baugenehmigung: Begriff des Verwaltungsaktes. Die BauO LSA. Rechtsschutz. Nachbarschutz.
Vorlesung Facility Management-Recht
Die Kenntnisse aus der Vorlesung „Grundzüge Recht“ werden vertieft. Die Studierenden sollen Verträge aus dem Bereich des FM mit Verstand lesen lernen. Ihnen soll vermittelt werden, wie Verträge abgeschlossen und beendet werden. Sie sollen in Grundzügen wissen, welche typischen Verträge es im Bereich der Gebäudebewirtschaftung gibt und wie diese durchgeführt werden. § 613a BGB sollen sie kennen, ebenso die Grundzüge deliktischer Haftung (Verkehrsicherungs- pflicht).
Grundzüge des Immobilienrechts; Facility Management- und Gebäude- bewirtschaftungs-Verträge mit Grundzügen aus dem Mietrecht; Outsourcing und Recht (§ 613a BGB); Haftungsrecht, insbesondere Verkehrssicherungspflichten („Betreiberverantwortung“); private Normsetzung im Bereich FM (GEFMA, DIN).
Die Studierenden sollen Verträge aus dem Bereich des privaten Baurechts mit Verstand lesen lernen. Sie sollen die verschiedenen Vertragstypen am Bau unterscheiden und im Routinefall selbst abwickeln können. Der Krisenfall soll erkannt werden können. Vermittelt werden soll ein kritischer Blick auf Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bauverträgen. Pflichten und Maßnahmen in der Objektbetreuung.
Abgrenzung privates / öffentliches Baurecht; Unternehmereinsatzformen und typische Verträge am Bau; Grundzüge des Werkvertragsrechts; Bauträgervertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag, Grundzüge HOAI; Allgemeine Geschäfts- bedingungen und Bauverträge, insbesondere VOB/B; Objektbetreuung und Recht.